Allgemeine
Reisebedingungen

Bluewater Safaris

Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Bluewater Safaris Germany GmbH & Co. KG, Muthesiusstr. 63, 12163 Berlin – nachfolgend Reiseveranstalter genannt – den Abschluss eines Reisevertrages an.

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20% pro Person fällig. Prämien für Reiseversicherungen werden mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten gelten abweichende Anzahlungs-, Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung/Rechnung. Tritt Bluewater Safaris Germany OHG nur als Vermittler auf, so ist eine Anzahlung von 20 % fällig, die Restzahlung 28 Tage vor Reisebeginn.

2.2. Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter zugesandt, gegen Zahlung beim Veranstalter ausgehändigt oder gegen Nachnahme übersandt.

2.3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.

2.4. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, die zusätzlich anfallenden Telefon- und Telefaxgebühren an den Kunden weiter zu belasten.

3. Leistungen

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Angebot, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2. Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

3.3. Soweit eine Reise in diesem Angebot nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Flug, Transfer vom Zielflughafen zum Hotel / Schiff und zurück, Unterbringung im Doppelzimmer, Einzelzimmer gegen Aufpreis, Verpflegung gemäß Tageszeit. Beförderung von Reisegepäck (maximal 20 kg), sowie normales Handgepäck, sofern nicht behördliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsgründe, entgegenstehen.

3.4. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

4. Haftung des Reiseveranstalters

4.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für

4.1.1. Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen

4.1.2. Beschreibung der Leistungen in Angeboten und Prospekten

4.1.3. Bearbeitung der Reiseanmeldung

4.1.4. ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

4.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung:

Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

4.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung:

Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

4.4. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

4.5. Ein Schadenseratzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

4.6. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Führungen, Ausflüge etc.) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z. B. sind alle von den Reiseleitern vermittelten Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen).

4.7. An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Der Veranstalter weist darauf hin, dass weder Boote noch Tauchgeräte noch eine Teilnahme an Tauchgängen durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Die Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier Gesundheitszustand, sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit.

4.8. Die Teilnahme an Tauchsafaris, Sport- und Tauchkursen, erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

4.9. Verjährung: Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren in sechs Monaten, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung drei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende

4.10. Abtretungsverbot: Die Abtretung von Ansprüchen gegen Bluewater Safaris Germany GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Leistungsänderung wird unwirksam, soweit die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für den Reisenden nicht zumutbar ist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

5.2 Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – nur bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.

5.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.4 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.

Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

5.5 Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

6.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren (siehe Stornobedingungen).

6.3. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum 95. Tag vor Reiseantritt vorgenommen. Es werden dafür eine Umbuchungsgebühr von € 25,00 p. Person, sowie zusätzliche Auslagen für evtl. erforderliche Telefon- und Telefaxgebühren berechnet. Kurzfristige Umbuchungen ab dem 94. Tag werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die u. a. Stornokosten an. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Die Bluewater Safaris Germany GmbH & Co. KG kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

I) Stornobedingungen für Flugpauschalreisen, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) oder bei eigener Anreise:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 25% p. Person
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40% p. Person
Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50% p. Person
Ab 14. bis 6. Tag vor Reisebeginn: 80% p. Person
Ab 5. Tag bis 24 Stunden vor Reisebeginn (no show): 95% p. Person

II) Stornobedingungen für Tauchkreuzfahrten, Südafrika sowie Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 30% p. Person
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50% p. Person
Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 75% p. Person
Ab 14. Tag vor Reisebeginn: 95% p. Person

III) Stornobedingungen für Last-Minute oder Sonderangebote bei Flugpauschalreisen Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter), auch Tauchkreuzfahrten und Südafrika: Bis 24 Stunden vor Abflug 80 %, bei späterer Stornierung ist keine Erstattung möglich.

6.5. Sofern bei Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gelten, werden diese angewandt.

6.6. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Angebot ausgewiesen.

6.7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. Es bleibt dem Reisenden jedoch der Nachweis ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters oder eines, diesem entstandenen geringeren Schadens vorbehalten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7.1. Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. Bluewater Safaris Germany GmbH & Co. KG darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- u. anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, Reisemedizin. Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

9. Versicherungen

Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter solche Versicherungen vermitteln. Die Versicherungsbedingungen in vollem Wortlaut werden auf Verlangen ausgehändigt. Soweit dies bei den einzelnen Reiseausschreibungen ausdrücklich vorgesehen ist, schließt der Reisepreis eine Reisekostenausfallversicherung ein. In diesem Falle ist der Kunde gegen Rücktrittskosten versichert.

10. Sport- und Tauchkurse

Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm gegebenenfalls umzuschreiben. Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr. Vorausgebuchte Tauchpakete sind nicht übertragbar und nicht durchgeführte Tauchgänge oder Tauchkurse nicht erstattungsfähig.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11.2. Über das Angebot und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

12. Allgemeines

12.1 Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung.

12.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

12.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden.

12.4 Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

12.5 Tritt Bluewater Safaris Germany GmbH & Co. KG nur als Vermittler bzw. Leistungsträger auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.

Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen, ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.